Das Recht auf Reparatur
Die Zahlen sind alarmierend: Allein im Jahr 2021 landeten in den 27 EU-Staaten rund 4,9 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte auf den Müllhalden. Dies markierte einen neuen Höchststand, der eine Zunahme von 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Deutschland trug ebenfalls seinen Teil bei, indem etwas mehr als eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt wurden, was einem Rückgang von 3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Pro Kopf verursachte jeder EU-Bürger im Jahr 2021 durchschnittlich rund 11 Kilogramm Elektroschrott. Deutschland lag mit 12,1 Kilogramm sogar über diesem Durchschnitt. Die Spitzenreiter in der EU waren Österreich, Finnland und Frankreich mit jeweils über 14 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf. Glücklicherweise wurde ein Großteil des gesammelten Elektroschrotts recycelt, wobei Deutschland mit einer Recyclingrate von 84,5 % über dem EU-Durchschnitt lag.
Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission im März 2023 einen wegweisenden Vorschlag angenommen: das “Recht auf Reparatur”. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu einfacheren und kostengünstigeren Reparaturmöglichkeiten für Waren zu ermöglichen, anstatt sie einfach zu entsorgen und zu ersetzen.
Das “Recht auf Reparatur” könnte einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der Elektroschrottberge leisten, indem es die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten verlängert und die Ressourcennutzung optimiert. Es würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, ihre Geräte länger zu nutzen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern.
Die Daten zu Elektroschrott werden im Rahmen der “Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte” (EU-Richtlinie WEEE-II) erhoben und sind in der Eurostat-Datenbank abrufbar. Diese Zahlen dienen nicht nur als Grundlage für politische Entscheidungen, sondern auch als Weckruf für Veränderungen in unserem Konsumverhalten und der Wirtschaftsstruktur.