Die Energiewende schreitet in Deutschland weiter voran, und immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten ihren Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten. Eine beliebte Möglichkeit dazu ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie es ermöglichen, Sonnenenergie zu gewinnen, ohne größere Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Doch wie steht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Anlagen? Ab wann ist ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt?
Neue Regelungen durch das Solarpaket 1
Die Bundesregierung hat das sogenannte Solarpaket 1 verabschiedet, das einige wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke mit sich bringt. Ab dem Jahr 2024 wird es erlaubt sein, Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichter-Leistung von bis zu 800 Watt zu betreiben. Dies stellt eine erhebliche Steigerung gegenüber den bisherigen Regelungen dar, die lediglich 600 Watt erlaubten. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen, die dezentrale Energieerzeugung in Deutschland zu fördern und den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.
Neue Grenze für Solarmodul-Leistung
Die Gesetzesvorlage für das Solarpaket 1 führt nicht nur eine Erhöhung der Wechselrichter-Leistung ein, sondern legt auch eine zusätzliche Grenze fest: Die Solarmodul-Leistung für Balkonkraftwerke soll künftig bei 2000 Watt liegen. Bisher gab es keine regulatorische Begrenzung für die Solarmodul-Leistung von Balkonkraftwerken. Die neue Grenze ergibt sich aus technischen Gründen, da Wechselrichter nur eine bestimmte Eingangsleistung verarbeiten können. Damit sollen die Anlagen effizienter und sicherer betrieben werden.
Zustimmung und Normung
Damit die Anhebung der Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann, sind noch einige Schritte erforderlich. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen der Gesetzesvorlage zustimmen. Zudem müssen die Normungsgremien die entsprechenden Regelungen formulieren, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen.
Ein Positionspapier des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) zeigt, dass der Verband grundsätzlich für die Erhöhung auf 800 Watt offen ist. Informationen aus dem Fachmagazin Solarserver deuten darauf hin, dass die Produktnorm bereits im Jahr 2023 fertiggestellt werden soll. Dies würde die rechtzeitige Umsetzung der neuen Regelungen ermöglichen.
Vorbereitungen im Handel
Der Handel bereitet sich bereits auf die neuen Regelungen vor. Die meisten Fachhändler bieten mittlerweile updatefähige Wechselrichter an, die den Anforderungen von 800 Watt gerecht werden. Beispielsweise der Hoymiles HM800, ein 800-Watt-Wechselrichter, der sich mit einer separaten Drosselungseinheit (DTU WLite) auf 600 Watt betreiben lässt. Auch der TSUN TSOL-MS600 kann per Update auf 800 Watt gebracht werden.
Allerdings gab es im Rahmen des Wechselrichter-Skandals einige Probleme. Eine Charge von Wechselrichtern, die die Grenzwerte überschritt, durfte nicht eingeführt werden, was zu Lieferengpässen führte. Dennoch ist die Verfügbarkeit von 800-Watt-Wechselrichtern im Handel inzwischen gegeben. Anker hat sogar ein eigenes 800-Watt-Modell namens MI80 auf den Markt gebracht.
Fazit
Die geplante Anhebung der Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt und die Einführung einer Solarmodul-Leistungsgrenze von 2000 Watt für Balkonkraftwerke sind positive Schritte, um die dezentrale Solarenergieerzeugung in Deutschland zu fördern. Die neuen Regelungen sollen ab 2024 gelten, sofern sie die erforderlichen Zustimmungen erhalten und die Normen rechtzeitig festgelegt werden. Der Handel bereitet sich bereits auf die neuen Anforderungen vor, um den Bürgerinnen und Bürgern die Installation von effizienten Balkonkraftwerken zu ermöglichen und die Energiewende weiter voranzutreiben.